Muss überhaupt geprüft werden?
Unfälle vermeiden – Menschenleben retten
Nur wer prüfen lässt, kann Unfälle vermeiden.
Unterlassung ist Straftat
Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Grundlage der BetrSichV, TRBS und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist Pflicht der Arbeitgeber. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung ist eine Straftat (§ 26 BetrSichV).
DIN EN ISO 9001
Ein Teil der DIN EN ISO 9001 (Zertifizierung) ist die Einhaltung der für das Unternehmen relevanten Vorschriften, Gesetze und Verordnungen.
Versicherungsschutz aufrechterhalten
Kommt es in einem Unternehmen zu einem Unfall mit einem elektrischen Betriebsmittel oder an einer Anlage, verlangt die Versicherung den Nachweis der Prüfung.
Viele Versicherungen bieten Preisvorteile bei Vorlage der Dokumentation der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3).
Warum wurde die BGV A3 in die DGUV Vorschrift 3 umgewandelt?
Ab dem 01.05.2014 hat sich die Systematik des Schriftenwerks geändert. Dies ist notwendig geworden, um Überschneidungen, die sich aus der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu vereinheitlichen.
Sind Gefährdungsbeurteilungen notwendig?
Ja, denn der Prüfer soll nach TRBS 1111 die Prüffrist anhand einer Gefährdungsbeurteilung erstellen. Sie als Kunde können aber trotzdem für sich entscheiden, ob Sie diese beauftragen.
Wie ist die Vorgehensweise bzw. der Prüfablauf?
Die Prüftechniker besprechen in einem Vorgespräch mit Ihnen oder der beauftragten Person den Ablauf der Prüfung. Normalerweise gehen die Prüfer von Raum zu Raum und überprüfen die elektrischen Geräte.
In Krankenhäusern oder größeren Einrichtungen melden sich die Prüfer 1-2 Tage vorher bei der Station oder dem Bereich an.
Führt die E+Service+Check GmbH auch die notwendigen Reparaturen durch?
Werden bei der Prüfung durch die E+Service+Check GmbH defekte Geräte festgestellt, so gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten für die Reparaturdurchführung:
1. Reparatur durch die E+Service+Check GmbH als Auftragnehmer (= in Sonderarbeit auf Stundennachweis)
2. Reparatur durch Kunde
Vor Auftragsbeginn legen wir mit Ihnen gemeinsam fest, ob Sie wünschen, dass notwendige Reparaturen durch die E+Service+Check GmbH oder durch Sie geleistet werden.
Wie stellen Sie sicher, dass alle Geräte in einem fremden Gebäude geprüft werden?
Wenn wir uns bei den Bereichen und Stationen anmelden, bekommen diese die Information, alle Geräte am Tag der Prüfung aus den Schränken zu räumen und bereitzustellen.